§ 1 Allgemeines

Anmeldung

  1. Die Anmeldung zu Seminaren des Re-Natura Vereins muss schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.
  2. Die Teilnehmer müssen sich frühzeitig anmelden, da alle Seminare begrenzte Teilnehmerzahlen haben. Maßgebend für die Einreichung der Anmeldungen ist der Eingang der schriftlichen Anmeldung beim Re-Natura Verein. Eine Reservierung durch telefonische Anfragen ist nicht möglich.
  3. Als Anmeldebestätigung gilt das Rechnungsschreiben, das der Teilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhält. Der Re-Natura Verein übernimmt keine Haftung für die Weiterleitung von Wegbeschreibungen, Änderung von Seminarzeiten und –orten. Dies gilt insbesondere, wenn Anmelder und Teilnehmer nicht identisch sind.
  4. Der Platz für die Teilnahme an dem Seminar ist erst nach Zahlungseingang auf dem Re-Natura e.V. Konto gesichert und wird schriftlich bestätigt.

Urheberrecht

Die Aushändigung der Seminarunterlagen (sofern notwendig) erfolgt bei Beginn des Seminares. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht aller Unterlagen und Veröffentlichungen bei dem Re-Natura Verein liegt.

  1. Vervielfältigung, Veränderung und Weitergabe dieser Dokumente ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Re-Natura Vereins erlaubt.
  2. Alle Teilnehmer geben durch ihre Unterschrift bei der Anmeldung ihr Einverständnis, dass Foto-, Film oder Videoaufnahmen während der Seminare gemacht und veröffentlicht werden dürfen und erklären zugleich ihren Verzicht auf jegliche eigene Ansprüche aus diesen Aufnahmen.

Änderungen des Programms

Der Re-Natura Verein behält sich das ausdrückliche Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund ersatzlos zu streichen, den Seminarort oder das Programm zu ändern.Die Teilnehmer werden unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt. Die Seminar-gebühren werden gutgeschrieben, jedoch nicht ausgezahlt.

§ 2 Gebühren

Seminargebühren

  1. Die Seminargebühren müssen bis spätestens 10 Tage vor Seminarbeginn beglichen sein, erst mit der Gutschrift der Seminargebühren auf dem Re-Natura Vereinskonto ist der Teilnahmeplatz gesichert. In den Gebühren sind die Kosten für die Unterlagen enthalten.
  2. Ratenzahlungen werden nur dann zugelassen, wenn ein Ausnahmefall vorliegt. Hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung mit der Re-Natura Verein Geschäftsleitung oder bevollmächtigten Vertretern erforderlich. Für Ratenzahlungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
§ 3 Rücktritt

Für den Rücktritt von jeglichen Veranstaltungen des Re-Natura Vereins, der schriftlich per Einschreiben (nicht Einwurfeinschreiben), Telefax oder E-Mail zu erfolgen hat, gilt folgendes:

  1. Bis 28 Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 20€ erhoben.
  2. 27 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Seminargebühr von 30% zu errichten.
  3. 13 bis 7 Tage vor Beginn des Seminars sind 50% der Kursgebühren zu entrichten.
  4. Nach Beginn der Veranstaltung ist kein Rücktritt mehr möglich, die Seminargebühr wird in voller Höhe fällig.
§ 5 Vertragsstrafe

Verletzt ein Teilnehmer schuldhaft die in § 1 (2) 1. vereinbarten Verpflichtung so hat dieser an den Re-Natura Verein für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1200€ zu zahlen. Das Recht des Re-Natura Vereins Unterlassung zu begehen sowie weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Gültigkeit

Sollte sich eine diese Bestimmungen als unwirksam erweisen, so bleiben die anderen hiervon unberührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht möglich und unwirksam; es gelten immer und ausschließlich diese AGBs.